AGBs Tennishalle


Tennishallen ordnung Sportanlage Sonnenberg

Zürich, den 29. März 2020


Untenstehend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennishalle Sportanlage Sonnenberg AG

1. Spielberechtigung


Die Halle darf ausschließlich nur von spielberechtigten Personen für die Zeit ihrer Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden, 07:00h – 23:00h. Die Spielberechtigung kann nur durch Buchen eines Fixplatzes in der Geschäftsstelle getätigt werden, Onlinebuchung einzelner Stunden können 2 Wochen vor Spielbeginn erworben werden. Training gegen Bezahlung ist durch den Trainer mit der Sportanlage Sonnenberg AG abzusprechen.

2. Erstattungen


Die Erstattung des Entgeltes für gezahlte, ungenutzte Stunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ausgefallene Stunden aus Gründen, die, die Sportanlage Sonnenberg AG nicht zu vertreten hat. Reservation können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos annulliert werden, danach wird der Preis für den Platz verrechnen.

3. Annullierung von Fixstunden und Fix-Flex-Stunden


Abgesagte Fixstunden bzw. Fix-Flex-Stunden können während der laufenden Saison in der gleichen oder tieferen Tarifstufe kompensiert werden, sofern der Platz weitervermietet werden kann. Die Kompensation in einer höheren Tarifstufe ist gegen den entsprechenden Aufpreis möglich. Es gibt keine Rückvergütung.

4. Nutzung der Halle bei der Sportanlage Sonnenberg AG


Bei besonderen Anlässe (z.B. Veranstaltung, Turniere etc.) Fixplatzstunden und Fix-Flex- Stunden kann die Sportanlage Sonnenberg AG von Abonnenten gebuchte Plätze in Anspruch nehmen. Eine solche Beanspruchung ist dem Betroffenen möglichst frühzeitig mitzuteilen. In diesem Fall wird ein Gutschein entrichtete, wenn die Sportanlage Sonnenberg AG keine angemessene(n) Ersatzstunde(n) zur Verfügung stellen kann, oder der Betroffene die angebotene(n) Ersatzstunde(n) aus zwingendem Grund nicht annehmen kann.

5. Reservation von Einzelstunden


Tennisplätze können bis zu zwei Wochen im Voraus gebucht werden. Ab Beginn der Wintersaison 2016/201t steht Ihnen auf unserer Website Gotcourts ein Online-Platzreservationssystem zur Verfügung.

6. Überziehen der Spieldauer


Wird die vereinbarte Nutzung des Hallenplatzes um mehr als 10 Minuten überzogen (früher oder länger), wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Platzpreises derentsprechenden vollen Stunde erhoben. Weitere Massnahmen gemäss Punkt 14 dieser Hallenordnung bleiben vorbehalten.

7. Aufenthalt in der Halle /Haustiere


Der Aufenthalt in der Halle ist nur spielberechtigten Personen erlaubt. Zuschauer und Kinder können sich im Restaurant aufhalten. Haustiere dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.

8. Platzpflege


Die erforderliche Platzpflege ist in die Spielzeit eingeschlossen. 5 Minuten vor dem Ende der Spielzeit muss der Platz mit den vorhandenen Geräten abgezogen werden, und verlassen sein.

9. Schuhe und Bälle


Das Betreten der Halle mit Tennisschuhen, die bereits auf Ausenplätzen benutzt wurden, ist nur erlaubt, wenn sie sorgfältig ausgewaschen oder ausgebürstet wurden. Schuhe dürfen erst innerhalb des Vereinshauses angezogen werden. Bälle müssen sauber und für Teppichboden geeignet sein. Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten sind nur mit Genehmigung des Sportanlage Sonnenberg AG gestattet.

10. Sicherheit


Es besteht absolutes Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer. Die Notausgangstüren an der Kopfseite der Halle dürfen nur im Notfall geöffnet und dürfen nicht verstellt werden.

11. Sauberkeit /Trinken und Essen


Auf die Sauberkeit der Einrichtungsgegenstände der Halle, der Umkleiden und der Sportanlage ist durch jeden Benutzer zu achten. Essen und Trinken in der Halle ist verboten (Ausnahme: Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel).

12. Einhalten der Hallenordnung


Jeder Benutzer der Tennishalle verpflichtet sich auf die Einhaltung der Hallenordnung – auch durch Mitbenutzer – zu achten. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.

13. Haftungsausschluss


Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Die Haftung für Garderobe undWertgegenstände in den Umkleideräumen ist ausgeschlossen.

14. Ahndung von Verstössen / Vertragsstrafen


Die Sportanlage Sonnenberg AG ist berechtigt und verpflichtet auf die Einhaltung der Tennishallenordnung zu achten und Verstösse gegen diese Hallenordnung zu ahnden. Mitarbeiter und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter der Sportanlage Sonnenberg AG sind berechtigt Anordnungen, die auf dieser Tennishallenordnung beruhen, zu treffen. Diesen Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.


Bei Verstössen gegen die Tennishallenordnung wird ein Ordnungsgeld von bis zu CHF. 150.- erhoben. Eine darüber hinausgehende Schadensersatzforderung bleibt vorbehalten. Schwere (besonders wiederholte) Verstösse gegen diese Hallenordnung können den Ausschluss vom Spielbetrieb bis hin zu dauerhaftem Hausverbot zur Folge haben.
8708 Männedorf, 29. März 2020                                                                                  Die Sportanlage Sonnenberg AG