Untenstehend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennishalle Sportanlage Sonnenberg AG
Die Halle darf ausschließlich nur von spielberechtigten Personen für die Zeit ihrer Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden, 07:00h – 23:00h. Die Spielberechtigung kann nur durch Buchen eines Fixplatzes in der Geschäftsstelle getätigt werden, Onlinebuchung einzelner Stunden können 2 Wochen vor Spielbeginn erworben werden. Training gegen Bezahlung ist durch den Trainer mit der Sportanlage Sonnenberg AG abzusprechen.
Die Erstattung des Entgeltes für gezahlte, ungenutzte Stunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ausgefallene Stunden aus Gründen, die, die Sportanlage Sonnenberg AG nicht zu vertreten hat. Reservation können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos annulliert werden, danach wird der Preis für den Platz verrechnen.
Abgesagte Fixstunden bzw. Fix-Flex-Stunden können während der laufenden Saison in der gleichen oder tieferen Tarifstufe kompensiert werden, sofern der Platz weitervermietet werden kann. Die Kompensation in einer höheren Tarifstufe ist gegen den entsprechenden Aufpreis möglich. Es gibt keine Rückvergütung.
Bei besonderen Anlässe (z.B. Veranstaltung, Turniere etc.) Fixplatzstunden und Fix-Flex- Stunden kann die Sportanlage Sonnenberg AG von Abonnenten gebuchte Plätze in Anspruch nehmen. Eine solche Beanspruchung ist dem Betroffenen möglichst frühzeitig mitzuteilen. In diesem Fall wird ein Gutschein entrichtete, wenn die Sportanlage Sonnenberg AG keine angemessene(n) Ersatzstunde(n) zur Verfügung stellen kann, oder der Betroffene die angebotene(n) Ersatzstunde(n) aus zwingendem Grund nicht annehmen kann.
Tennisplätze können bis zu zwei Wochen im Voraus gebucht werden. Ab Beginn der Wintersaison 2016/201t steht Ihnen auf unserer Website Gotcourts ein Online-Platzreservationssystem zur Verfügung.
Wird die vereinbarte Nutzung des Hallenplatzes um mehr als 10 Minuten überzogen (früher oder länger), wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Platzpreises derentsprechenden vollen Stunde erhoben. Weitere Massnahmen gemäss Punkt 14 dieser Hallenordnung bleiben vorbehalten.
Der Aufenthalt in der Halle ist nur spielberechtigten Personen erlaubt. Zuschauer und Kinder können sich im Restaurant aufhalten. Haustiere dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.
Die erforderliche Platzpflege ist in die Spielzeit eingeschlossen. 5 Minuten vor dem Ende der Spielzeit muss der Platz mit den vorhandenen Geräten abgezogen werden, und verlassen sein.
Das Betreten der Halle mit Tennisschuhen, die bereits auf Ausenplätzen benutzt wurden, ist nur erlaubt, wenn sie sorgfältig ausgewaschen oder ausgebürstet wurden. Schuhe dürfen erst innerhalb des Vereinshauses angezogen werden. Bälle müssen sauber und für Teppichboden geeignet sein. Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten sind nur mit Genehmigung des Sportanlage Sonnenberg AG gestattet.
Es besteht absolutes Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer. Die Notausgangstüren an der Kopfseite der Halle dürfen nur im Notfall geöffnet und dürfen nicht verstellt werden.
Auf die Sauberkeit der Einrichtungsgegenstände der Halle, der Umkleiden und der Sportanlage ist durch jeden Benutzer zu achten. Essen und Trinken in der Halle ist verboten (Ausnahme: Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel).
Jeder Benutzer der Tennishalle verpflichtet sich auf die Einhaltung der Hallenordnung – auch durch Mitbenutzer – zu achten. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.
Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Die Haftung für Garderobe undWertgegenstände in den Umkleideräumen ist ausgeschlossen.
Die Sportanlage Sonnenberg AG ist berechtigt und verpflichtet auf die Einhaltung der Tennishallenordnung zu achten und Verstösse gegen diese Hallenordnung zu ahnden. Mitarbeiter und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter der Sportanlage Sonnenberg AG sind berechtigt Anordnungen, die auf dieser Tennishallenordnung beruhen, zu treffen. Diesen Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Verstössen gegen die Tennishallenordnung wird ein Ordnungsgeld von bis zu CHF. 150.- erhoben. Eine darüber hinausgehende Schadensersatzforderung bleibt vorbehalten. Schwere
(besonders wiederholte) Verstösse gegen diese Hallenordnung können den Ausschluss vom Spielbetrieb bis hin zu dauerhaftem Hausverbot zur Folge haben.
8708 Männedorf, 29. März 2020
Die Sportanlage Sonnenberg AG
SPORTANLAGE SONNENBERG AG
OBERER HEUELSTEIG 30-34
CH-8032 ZÜRICH