AGBs Platz- und Spielordnung des Tennisclub Sonnenberg basierend auf der Platz- und Spielordnung der Sportanlage Sonnenberg AG
Der Vorstand des Tennisclub Sonnenberg (TC Sonnenberg) erstellt zusammen mit der Vermieterschaft das Reglement für die Benützung der Tennisanlagen. Beanstandungen sind an die Sportanlage Sonnenberg AG oder an ein Mitglied des Vorstandes des TC Sonnenberg zu richten. Andere Sportarten dürfen auf den Tennisplätzen nicht ausgeübt werden. Die Sportanlage Sonnenberg vermietet ihre Tennisplätze und die entsprechende Infrastruktur sowohl an den TC Sonnenberg wie auch an den TC Zürcher Kantonalbank. Um die Benützung der Plätze zu regeln, wird dieses Reglement erstellt. Die beiden Clubs sind angehalten, beim Spielbetrieb aufeinander Rücksicht zu nehmen und allfällige Probleme einvernehmlich zur Zufriedenheit ihrer Mitglieder zu lösen. Platzbenützer sind zu sportlichem und korrektem Verhalten auf der Anlage der Sportanlage Sonnenberg AG verpflichtet. Um einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb gewährleisten zu können, ist ein Minimum an Spielregeln einzuhalten. Die Mitglieder des TC Sonnenberg sind angehalten, Ihren Teil zum Erreichen dieses Zieles beizutragen.
1. Clubhaus der Sportanlage Sonnenberg AG Sommersaison und Wintersaison
Das Clubhaus ist im Sommer in der Regel täglich von 07.00h bis 23.00h geöffnet. Der TC Sonnenberg, können ihre Events im Restaurant des Clubhauses durchführen. An Wochenenden (Freitag- und Samstagabend) sowie bei Anlässen, Events und Versammlungen unter der Woche kann die Öffnungszeit verlängert werden, wobei der Hauswart oder die beauftragte Person das Schliessen (inklusive Aufräumen, Lichterlöschen, etc.) organisieren muss. Im Winter gelten andere Öffnungszeiten, und zwar von 10.00h bis 20.00h oder nach Absprache mit dem Wirt oder mit die Sportanlage Sonnenberg AG.
2. Tennisplätze
Ab Saisoneröffnung bis Saisonschluss (wetterabhängig ca. Mitte März bis Ende November) können die Tennisplätze und die Ballwand täglich von 07.00h - 22.00h benutzt werden. Die Plätze dürfen nur benützt werden, wenn sie in spielbarem Zustand sind. Über die Spielbarkeit der Plätze entscheidet der Hauswahrt oder ein Vertreter der Sportanlage Sonnenberg AG. Der Hauswahrt ist berechtigt, jeden Platz unverzüglich zu sperren, sofern dieser beschädigt ist, instand gestellt werden muss, oder eine Beschädigung durch die weitere Benützung zu befürchten ist. Diese Person entscheidet auch, wann der Spielbetrieb nach solchen Unterbrüchen wieder aufgenommen werden kann. Die Reservation von Tennisplätzen für besondere Anlässe (wie Firmen-Meisterschaft, Interclub, Clubmeisterschaften, offizielles Turnier, etc.) werden vom Spielleiter des TC Sonnenberg und des TC Zürcher Kantonalbank oder vom Hauswart vorgenommen. Viermal pro Sommersaison wird ein offizielles Turnier am Wochenende (Sa./So.)abgehalten, wobei Platz 1, 2, 5, 6, 7 dazu reserviert sind. Platz 3 und 4 sind reserviert für den TC Sonnenberg und den TC Zürcher Kantonalbank. Solche Reservationen werden rechtzeitig kommuniziert und im Online-Reservationssystem bekannt gegeben.
1. TC Sonnenberg Mitglieder
TC Sonnenberg-Mitglieder sind täglich von 07.00 - 22.00h auf ihren reservierten Plätzen spielberechtigt. Da die TC Sonnenberg Mitglieder Anspruch auf vier bis fünf Plätze haben.
2. Reservierte Tennisplätze für TC Sonnenberg Mitglieder
Zeitraum | Anzahl | Zeit | Platz | Licht |
Sommersaison: Ganze Woche | 4 Plätze | 07.00h – 22.00h | 1,2,5,6 | mit Flutlicht |
Sommersaison: Mo bis Fr | 1 Platz | 07.00h – 17.00h | 7 | ohne Flutlicht |
Sommersaison: Sa bis So | 1 Platz | 07.00h – 22.00h | 7 | ohne Flutlicht |
Sommersaison: 20 Tage (Sa /So)* | 7 Plätze | 07.00h – 22.00h | 1-7 | nach Bedarf |
*(Firmen-Meisterschaft und Interclub)
3. Gäste von TC Sonnenberg -Aktivmitgliedern
Aktiv- und Ehrenmitgliedern ist es gestattet Gäste mitzubringen, wobei diese pro Stunde einen Unkostenbeitrag von CHF 15.- zu leisten haben. Reservationen können über das selbstständige Eintragen via Website (gotcourts) erfolgen. Gäste sind nur spielberechtigt, wenn die Plätze nicht ausgelastet sind. Ein und dieselbe Person kann nicht mehr als 3-mal pro Saison Gast sein. Ansonsten muss sie beim TC Sonnenberg Aktivmitglied werden.
Achtung: In der Zeit vor und während der Firmen-Meisterschaft und der Interclubspiele (Anfangs Mai bis Mitte Juli) sind am Wochenende keine Gäste zugelassen, da die Plätze durch die Mitglieder benötigt werden.
4. Platzvermietung an Dritte
Da die Plätze des TC Sonnenberg angemietet sind, können diese durch die Sportanlage Sonnenberg AG nicht weitervermietet werden. Der TC Sonnenberg darf seine angemieteten Plätze nicht weiter vermieten.
5. Platzbelegung durch den Trainer der Sportanlage Sonnenberg AG
Der offizielle Haupttennistrainer der Sportanlage Sonnenberg AG, hat einen Platz zugeteilt. Der Haupttennistrainer ist für Kurse, Tennisunterricht sowie für die Durchführung von Tennisturniere und anderen Aktivitäten (allein) zuständig. Tennistrainer werden von der Sportanlage Sonnenberg AG gestellt. Alle Tennistrainer müssen eine Selbständigkeitserklärung vorweisen und sind offiziell Mitglied des TC Sonnenberg. Sie müssen eine Jahresmitgliedschaft in Höhe von 750 CHF lösen oder eine entsprechende Position im Vorstand des TC Sonnenberg bekleiden, um von der Zahlung der Jahresmitgliedschaft befreit zu werden. In den übrigen Zeiten ist der TC Sonnenberg frei, die vorgenannten Plätze der Zürcher Kantonalbank zu nutzen, wenn sie nicht belegt sind. Der Tennistrainer der Sportanlage Sonnenberg AG belegt Platz 2 in der Regel von Montag bis Sonntag von 07.00h – 22.00h. Bei widrigem Wetter und bei Firmen-Meisterschaft, Interclubspielen oder anderen Aktivitäten hat der Tennistrainer Priorität, Platz 3 zu benützen. Voraussetzung ist aber immer eine Absprache unter den Parteien. Die Trainingszeiten werden mit dem TC Sonnenberg abgesprochen und jeweils im Online-Reservationssystem bekannt gegeben. Der Trainer kann ebenfalls TC Zürcher Kantonalbank-Mitglieder unterrichten. Sie sind in diesem Fall wie Mitglieder des TC Sonnenberg zu behandeln.
6. Einschränkung der Spielberechtigung von Gästen des TC Sonnenberg
Wird festgestellt dass Gäste oder Dritte häufig Tennisplätze mieten, um so den Status eines Aktivmitgliedes zu umgehen, kann die Sportanlage Sonnenberg AG diese Personen auffordern, dem TC Sonnenberg als Aktivmitglied beizutreten. So lange dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, kann die Sportanlage Sonnenberg AG solchen Personen das Benützen der Tennisplätze oder der Anlage zeitweise oder ganz verbieten
1. Online-Reservationssystem
Die Platzreservation für die Sommersaison läuft für den TC Sonnenberg und den TC Zürcher Kantonalbank über das Online-Reservationssystem. Reservationen können über das selbstständige Eintragen via Website (gotcourts) erfolgen. Die Reservation kann maximal zwei Wochen vor Spielbeginn getätigt werden. Reservationen können nur auf TC Sonnenberg Plätzen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie die Markierungen in den Überschriften wie z.B.: Halle ; TC ZKB ; Turnier etc. Für Reservationen mit einem Nicht-Mitglied bitte "Gast" als Spielpartner auswählen. Anlässlich der Durchführung von offiziellen Trainings, Interclub- und anderen Turnieren gelten Sonderregelungen. Diese werden durch die Sportanlage Sonnenberg AG oder den TC Zürcher Kantonalbank im Online-Reservationssystem angekündigt. Die Sperrung von Plätzen für kurzfristige Unterhaltsarbeiten oder bei Nichtbespielbarkeit infolge feuchter Witterung oder Reparaturen erfolgt mittels Sperrschilder, die normalerweise von der Sportanlage Sonnenberg AG oder vom Hauswart aufhängt werden.
2. Reservationsdauer
Die Platzreservation erfolgt durch Eintragung im Onlinereservationssystem. Die normale Spielzeit beträgt 60 Minuten (Einzel und Doppelpaarungen) oder solange, bis andere Spieler den Platz beanspruchen. Vorstandsmitglieder können die Plätze bei stärkerem Andrang auf den Halbstundenbetrieb umstellen oder veranlassen, dass vorübergehend nur Doppel gespielt werden kann. Diese Reservationsdauer gilt nicht im Falle von Clubmeisterschaften oder speziell organisierten Anlässen, die im Online-Reservationssystem angekündigt werden (wie Plauschturniere etc.). Einige Minuten vor Ablauf der Reservationsdauer ist das Spiel abzubrechen, so dass der Platz gewischt und zeitgerecht den nachfolgenden Spielern bzw. Spielerinnen oder dem Hauswart für Pflege und Unterhalt überlassen werden kann.
Die Mitglieder achten darauf, dass sie auf der Anlage der Sportanlage Sonnenberg AG und speziell auf den Tennisplätzen korrekt gekleidet sind.
Es darf nur in Tennisschuhen mit Sandplatzprofilsohlen gespielt werden. Bitte Anfang der Saison mit alten Turnschuhen spielen, da im Frühling der Sand-Mergel Belag noch weich ist.
Werden Unkorrektheiten oder Missbräuche festgestellt, ist der Hauswart oder ein Vertreter der Sportanlage Sonnenberg AG bzw. des TC Sonnenberg zu informieren. Nur diese Personen haben die Kompetenz, bereits vorgenommene Reservationen am gleichen Tag zu korrigieren, dass heißt, Online-Reservationen zu verschieben oder zu entfernen. Personen, die sich wiederholt nicht an die Regeln halten, werden vom Tennisclub Sonnenberg ausgeschlossen.
Die Sportanlage Sonnenberg AG und der TC Sonnenberg lehnen jede Haftung für Schäden aller Art, die während des Aufenthalts in der Anlage oder während des Spiels entstehen. Jede(r) Benützer(in) oder Besucher(in) ist für Schäden aller Art haftbar, die er/sie absichtlich oder aus Fahrlässigkeit zufügt. Für Diebstahl und Beschädigung von Effekten und Wertsachen der Mitglieder haftet die Sportanlage Sonnenberg AG und der TC Sonnenberg nicht.
Für die Vermieterschaft:
Sportanlage Sonnenberg AG
Philippe Hofmann
Für die Mieterschaft:
TC Sonnenberg
Gregor Bühler
SPORTANLAGE SONNENBERG AG
OBERER HEUELSTEIG 30-34
CH-8032 ZÜRICH