AGBs Tennishalle


AGBs Hallenordnung

Sportanlage Sonnenberg

 

 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennishalle Sportanlage Sonnenberg AG. Stand: Januar 2026.

 

1. Geltungsbereich und Spielberechtigung

Diese Hallenordnung gilt für die Nutzung der Tennishallen der Sportanlage Sonnenberg AG während der offiziellen Öffnungszeiten von 07:00 bis 23:00 Uhr. Spielberechtigt sind ausschließlich Personen mit einer gültigen Fixplatzbuchung über die Geschäftsstelle oder einer online gebuchten Einzelstunde. Entgeltliche Trainings sind nur nach vorgängiger Absprache mit den bei der Sportanlage Sonnenberg AG angestellten Trainern zulässig. Einzelstunden können frühestens zwei Wochen vor Spielbeginn online gebucht werden.

 

2. Erstattungen und Annullationen

Eine Erstattung des Entgelts für bereits bezahlte, jedoch nicht genutzte Spielstunden ist ausgeschlossen, insbesondere bei Ausfallgründen, die die Sportanlage Sonnenberg AG nicht zu vertreten hat. Reservationen können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos annulliert werden. Bei späterer Annullation oder Nichterscheinen wird das volle Platzentgelt verrechnet.

 

3. Fixstunden: Absagen und Kompensation

Abgesagte Fixstunden können innerhalb der laufenden Saison in derselben oder einer tieferen Tarifstufe kompensiert werden, sofern der Platz weitervermietet werden kann. Eine Kompensation in einer höheren Tarifstufe ist nur gegen Aufpreis möglich. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen.

 

4. Besondere Anlässe und Ersatzleistungen

Bei besonderen Anlässen (z. B. Veranstaltungen oder Turnieren) kann die Sportanlage Sonnenberg AG Fixplatzstunden von Abonnenten in Anspruch nehmen. Betroffene Spielerinnen und Spieler werden möglichst frühzeitig informiert. kann keine angemessene Ersatzstunde zur Verfügung gestellt werden oder kann diese aus zwingendem Grund nicht wahrgenommen werden, wird ein Gutschein für die ausgefallene Stunde ausgestellt.

 

5. Reservation von Einzelstunden

Tennisplätze können bis zu zwei Wochen im Voraus reserviert werden. Ab Beginn der Wintersaison erfolgt die Reservation über das Online-Reservationssystem Availio.

 

6. Überziehen der Spieldauer

Wird die vereinbarte Nutzung eines Hallenplatzes um mehr als 10 Minuten überschritten oder vorzeitig beendet, wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe des Platzpreises für die entsprechende volle Stunde erhoben. Weitergehende Maßnahmen gemäß Ziffer 14 bleiben vorbehalten.

 

7. Hallenplätze ohne gültige Reservation

Die Benutzung eines Hallenplatzes ohne gültige Reservation ist untersagt. In solchen Fällen wird unabhängig von der effektiven Spieldauer ein zusätzlicher Betrag in Höhe des Platzpreises für mindestens eine volle Stunde erhoben. Die Sportanlage Sonnenberg AG behält sich ausdrücklich vor, den Spielbetrieb sofort zu unterbrechen, einen Platzverweis auszusprechen sowie weitergehende Maßnahmen gemäß Ziffer 14 zu ergreifen.

 

8. Aufenthalt und Zutritt / Haustiere

Der Aufenthalt in der Halle ist ausschließlich spielberechtigten Personen gestattet. Zuschauer und Kinder dürfen sich im Restaurantbereich aufhalten. Haustiere sind in der Halle nicht erlaubt.

 

9. Platzpflege

Die erforderliche Platzpflege ist in die Spielzeit eingeschlossen. Spätestens fünf Minuten vor Ende der Spielzeit ist der Platz mit den vorhandenen Geräten abzuziehen und anschließend ordnungsgemäß zu verlassen.

 

10. Schuhe und Bälle

Das Betreten der Halle mit Tennisschuhen, die bereits auf Außenplätzen benutzt wurden, ist nur erlaubt, wenn diese sorgfältig gereinigt wurden. Tennisschuhe dürfen erst innerhalb des Vereinshauses angezogen werden. Es dürfen ausschließlich saubere und für Teppichboden geeignete Bälle verwendet werden. Die Halle ist ausschließlich für Tennisspiele vorgesehen; andere Sportarten sind nur mit Genehmigung der Sportanlage Sonnenberg AG gestattet.

 

11. Sicherheit

In der Halle besteht striktes Rauch- und Feuerverbot. Notausgänge an den Stirnseiten dürfen nur im Notfall geöffnet werden und sind jederzeit freizuhalten.

 

12. Sauberkeit / Essen und Trinken

Alle Nutzer achten auf die Sauberkeit der Halle, der Einrichtungsgegenstände, der Umkleideräume sowie der gesamten Sportanlage. Essen und Trinken sind in der Halle untersagt, ausgenommen Wasser, Obst und Kraftnahrung zur Stärkung während des Spiels.

 

13. Einhalten der Hallenordnung

Jede Benutzerin und jeder Benutzer der Tennishalle ist verpflichtet, diese Hallenordnung einzuhalten und auch auf deren Einhaltung durch Mitbenutzer zu achten. Festgestellte Schäden sind der Sportanlage Sonnenberg AG unverzüglich zu melden.

 

14. Haftungsausschluss

Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Die Haftung für Garderobe und Wertgegenstände in den Umkleideräumen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

15. Ahndung von Verstößen / Vertragsstrafen

Die Sportanlage Sonnenberg AG ist berechtigt, die Einhaltung dieser Hallenordnung durchzusetzen. Mitarbeiter sowie ehrenamtlich tätige Organpersonen des TC Sonnenberg sind befugt, entsprechende Weisungen zu erteilen; diesen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung kann eine Busse von bis zu CHF 500.– erhoben werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Schwere oder wiederholte Verstöße können zum Ausschluss vom Spielbetrieb bis hin zum Hausverbot führen.

 

8032 Zürich, 21. Januar 2026                                                                            Die Sportanlage Sonnenberg AG