agb fitnesscenter


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Fitnessbereiche – Sportanlage Sonnenberg AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der unbetreuten Fitnessbereiche der Sportanlage Sonnenberg AG.

Die Fitnessanlage besteht aus zwei getrennten Räumen:

     • Cardio-Raum (vorderer Bereich)

     • Kraftraum (hinterer Bereich beim Fussballplatz)

Mit dem Betreten eines der Fitnessräume erkennt der Nutzer diese AGB als verbindlich an.

 

2. Nutzungsberechtigung & Mitgliedschaft

(1) Die Nutzung der Fitnessräume ist ausschließlich Personen mit einer gültigen Berechtigung gestattet.

(2) Die Berechtigung ist personenbezogen und nicht übertragbar.

     a) Mietmitgliedschaft Fitness (ohne TC Sonnenberg)

     • Jahresmitgliedschaft: CHF 850.–

     • Halbjahresmitgliedschaft: CHF 475.–

     b) Mitglieder des TC Sonnenberg

     Die Nutzung richtet sich nach den Statuten, AGB sowie den jeweils gültigen Preis- und Beitragsordnungen des      TC Sonnenberg.

(4) Die Nutzung ist täglich von 06:30 Uhr bis 22:30 Uhr gestattet.

(5) Personen ohne Mitgliedschaft können einmalig einen Tagespass zum Preis von CHF 50.– erwerben.

 

3. Zutritt & Zugangssystem

Der Zutritt erfolgt ausschließlich über ein persönliches Zutrittsmedium (Badge/Chip/Code).

Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Zutritte können elektronisch protokolliert werden.

 

4. Nutzungsvoraussetzungen

Die Nutzung ist nur für volljährige Personen (ab 16 Jahren) gestattet. Das Training erfolgt eigenverantwortlich und ohne Betreuung. Im Notfall ist selbstständig Hilfe zu organisieren (Notruf 144).

 

5. Geräte & Ausstattung

Die Geräte sind sachgemäß und gemäß ihrer Bestimmung zu benutzen. Unsachgemäße Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

6. Verhaltensregeln

Saubere Sportbekleidung und geschlossene Sportschuhe sind Pflicht. Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen und Gewichte ordentlich abzulegen. Training unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt.

Unberechtigtes Training wird mit einer Vertragsstrafe von CHF 100.– geahndet.

 

7. Haftung

Die Nutzung der Fitnessräume erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht keine Aufsichtspflicht des Betreibers.

Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

8. Datenschutz & Videoüberwachung

Personenbezogene Daten werden gemäß geltendem Datenschutzrecht verarbeitet. Zutrittsbereiche können videoüberwacht sein.

 

9. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand: 01.01.2026

Sportanlage Sonnenberg AG